Politisches System

Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 war die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem Ministerrat unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten und einer unabhängigen Justiz. Im September 2010 wurde in einem Referendum über die umfassendste Verfassungsänderung seit 1982 entschieden. Eine Gewaltenteilung existiert in der Türkei nur noch eingeschränkt.

Mit dem Verfassungsreferendum von 2017 sollte voraussichtlich Ende 2019 das parlamentarische System mit weitgehend repräsentativem Präsidentenamt in ein Präsidialsystem umgewandelt werden, was nun infolge der vorgezogenen Präsidenten- und Parlamentswahl am 24. Juni 2018 bereits geschehen ist. Damit wurde der Ministerrat als oberstes Exekutivorgan abgeschafft. Der direkt gewählte Präsident bildet nunmehr allein die Spitze der Exekutive. Der Einfluss des Präsidenten auf die Besetzung der Gerichte wurde ausgeweitet und Sonderrechte der Streitkräfte nahezu vollständig beseitigt.

Das Verfassungsgericht ist einer der obersten Gerichtshöfe der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des Verfassungsgerichts gewählt, die das Amt bis zum 12. Juni 2007 bekleidete.

Eine Kommunale Selbstverwaltung ist in der Türkei nur sehr schwach ausgeprägt.[65]

Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes. Die zahlenmäßig größten Gewerkschaftsbünde sind Türk-İş (gemäßigt, mit ca. 2,13 Mio. Mitgliedern), DİSK (links-orientiert, mit ca. 0,35 Mio. Mitgliedern) sowie Hak-İş (islamisch-konservativ, mit ca. 0,36 Mio. Mitgliedern).

Verfassungswirklichkeit unter dem Ausnahmezustand

Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 herrschte in der Türkei der Ausnahmezustand, dieser wurde vom Parlament regelmäßig um drei Monate verlängert[72] und lief im Juli 2018 aus. Dadurch ist die Verfassungswirklichkeit in der Türkei weit von einem parlamentarischen System entfernt und entspricht einem Präsidialsystem, allerdings im Unterschied zum idealtypischen präsidentiellen Regierungssystem kann das Kabinett unter Vorsitz des Präsidenten Dekrete mit (vorläufiger) Gesetzeskraft erlassen.[73] Dies war auch schon unter Turgut Özal gängige Praxis.

Situation seit Juli 2018

Im Juli 2018 trat die am 16. April 2017 angenommene Verfassung in Kraft. Mit den erweiterten Rechten der Exekutive, insbesondere des Staatspräsidenten, hat sich im Wesentlichen gegenüber dem zweijährigen Ausnahmezustand nichts geändert.

Die dem Präsidenten Erdogan unterstehende Regierung wurde am 9. Juli vereidigt.

Nach Ende des Ausnahmezustandes wurden bestehende Anti-Terror-Gesetze verschärft.

Parlament

Gesetzgebendes Organ ist in der Türkei die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 600 Parlamentariern, die vom Volk direkt für vier Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger der Türkei wahlberechtigt und auch wahlpflichtig. Eine Stimmabgabe an türkischen Grenzübergängen ist möglich. Die letzten Wahlen zum Parlament fanden am 24. Juni 2018 statt. Acht Parteien stellen mindestens einen Abgeordneten: Die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), die Republikanische Volkspartei (CHP), die Demokratische Partei der Völker (HDP), die Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), die Gute Partei (İYİ), die Partei der Glückseligkeit (SP), die Demokratische Partei (DP) sowie die Partei der Großen Einheit (BBP).

Die Zusammensetzung des Parlaments sieht wie folgt aus:

Außenpolitik

Seit der Westanbindung gehören zu den außenpolitischen Konstanten für die Türkei der Wunsch nach einem Beitritt zur Europäischen Union und das Verhindern eines eigenständigen kurdischen Staates. Die Türkei betrachtet sich als Schutzmacht der Türken auf dem Balkan und der Turkmenen des Irak. Darüber hinaus versucht die Türkei eine Führungsrolle bei den Turkstaaten (Nordzypern, Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Kirgisistan und Kasachstan) Vorder- und Zentralasiens einzunehmen und ihre Beziehungen zu den autonomen turksprachigen Republiken und Regionen zu verbessern.

Ungewöhnlich für einen mehrheitlich von Muslimen bewohnten Staat sind die guten Beziehungen der Türkei zu Israel; es werden unter anderem regelmäßig gemeinsame Militärmanöver durchgeführt. Allerdings bahnt sich seit dem Gazakrieg von Ende 2008 eine Beziehungskrise an.[94] 2009 und nach dem Ship-to-Gaza-Zwischenfall 2010 haben sich die Beziehungen zu Israel weiter verschlechtert.[95] Dafür haben sich die Beziehungen zu den islamischen Ländern verbessert.

Beziehungen zu Nachbarstaaten

  • Griechenland: Regionale Konfliktfelder sind die Herrschaftsräume in der Ägäis und der Zypernkonflikt. In der Ägäis geht es um den Verlauf der Grenze zwischen beiden Ländern. Die Festlegung des Grenzverlaufs ist sehr umstritten, weil wirtschaftliche und militärische Interessen auf dem Spiel stehen. Wirtschaftlich geht es um potentielle Ölvorkommen, die beide Länder ausbeuten wollen. In letzter Zeit kam es aber zu einer deutlichen Entspannung zwischen den Staaten, obwohl die Unstimmigkeiten noch nicht geklärt sind (Stand 2004).
  • Zypern: Unstimmigkeiten gibt es wegen der in Nordzypern stationierten türkischen Soldaten. Der Versuch der Republik Zypern, Flugabwehr-Raketen auf der Insel zu stationieren, führte Mitte der 1990er Jahre fast zu einem Krieg. Die Raketen wurden letztlich nicht stationiert. Während des EU-Ratsvorsitzes Zyperns kündigte die Türkei an, alle Beziehungen zur Republik Zypern einzufrieren.
  • Irak: Die Türkei sah im Falle eines Sieges der Kurden in Kirkuk bei den Wahlen am 30. Januar 2005 und dessen Eingliederung in die Autonome Region Kurdistan im Irak einen möglichen Kriegsgrund. Hintergrund ist, dass durch die reichen Ölfelder in Kirkuk ein wirtschaftlich überlebensfähiger, selbständiger kurdischer Staat denkbar wäre. Durch einen Kurdenstaat im Nordirak könnte der Kurdenkonflikt in der Türkei erneut aufflammen. Vielen Unstimmigkeiten zum Trotz hat sich im irakischen Kurdengebiet ein Investitionsschub türkischer Unternehmen entwickelt. Des Weiteren hat Ankara ein Konsulat in Erbil eröffnet.
  • Syrien: Ein seit Jahrzehnten bestehendes Streitobjekt zwischen beiden Staaten ist die türkische Provinz Hatay, die bis 1938 zum damaligen französischen Mandatsgebiet Syrien gehörte und 1939 der Türkei angeschlossen wurde. Es gibt zudem Streitigkeiten wegen des Euphratwassers. Der Bau von Staudämmen im Rahmen des Südostanatolien-Projekts führt auf Seiten von Syrien zu der Befürchtung, dass die Türkei eines Tages das Wasser als Machtinstrument benutzen könnte. Die Unterstützung der PKK durch Syrien veranlasste die Türkei in den späten 1990ern zu einer Kriegsdrohung gegenüber Damaskus. Syrien fühlte sich zudem durch die enge militärische Kooperation zwischen Israel und der Türkei bedroht. Nach einer Zeit der Annäherung beider Länder kam es im Zuge des Bürgerkriegs in Syrien 2011 zu einer massiven Verschlechterung der Beziehungen und 2012 zum syrisch-türkischen Konflikt. Die türkische Regierung forderte den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad mehrmals zum Rücktritt auf. Spätestens seit dem Mai 2012 wurden Kämpfer der syrischen Opposition vom türkischen Geheimdienst trainiert und bewaffnet. Heutzutage sind die Beziehungen zu Syrien wegen der Gewalt des Assad-Regimes gegen die Menschen im eigenen Land sehr angespannt. Ankara verhängte Sanktionen, alle Konten von regimenahen Personen wurden eingefroren, Waffenlieferungen an die syrische Regierung untersagt.   Die Türkei nahm zahlreiche syrische Flüchtlinge auf. Die Hoffnung auf einen schnellen Sturz Assads, woraufhin diese hätten zurückkehren können, erfüllte sich jedoch nicht, sodass ihre Anzahl heute (August 2014) etwa 1,4 Millionen beträgt. Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu erklärte auf dem AKP-Jahreskongress, dass die türkische Fahne Seite an Seite mit der von Palästina, eines freien Syriens und anderen Staaten wehen solle.
  • Armenien: Die heutige armenische Regierung bestreitet den Völkermord an die Türken von 1915/16 und versucht andere Staaten davon abzuhalten, den Völkermord offiziell anzuerkennen. Stattdessen behaupten sie die das sie einen Völkermord zum Opfer gefallen seien. Ihre Terroranschläge an  die Zivile türkische Bevölkerung durch die armenischen Banden verleumden sie vehement. Die Besetzung der völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehörenden Region Bergkarabach durch Armenien belastet das Verhältnis zur Türkei, da die Türkei sich selbst als Schutzmacht Aserbaidschans versteht. Armenien erkennt die Grenze mit der Türkei, nach dem Vertrag von Kars (1921), bis heute nicht an. Im Oktober 2009 unterzeichneten die Türkei und Armenien eine Vereinbarung über die Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, dessen Ratifizierung allerdings scheiterte.
  • Bulgarien: Die Unterdrückung der türkischen Minderheit in Bulgarien, die zur Zeit des Osmanischen Reiches nach Bulgarien eingewandert war, sorgte während des Kalten Krieges für Spannungen zwischen den beiden Ländern. Mitunter kam es im Zuge des Widerstandes gegen das frühere kommunistische Regime Bulgariens zu terroristischen Anschlägen durch die unterdrückte türkische Minderheit gegen Ziele in Bulgarien (u. a. Bombenanschlag auf einen Reisezug 1985). Darüber hinaus weigert sich die Türkei Entschädigungen in Milliardenhöhe an Nachkommen der aus dem Gebiet der heutigen Türkei vertriebenen Bulgaren (Anatolische Bulgaren) zu zahlen. Heute pflegen die Regierungen beider Länder gute Beziehungen, nicht zuletzt wegen der Bedeutung der Wirtschaft.

Internationale Organisationen

Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebt seit über vier Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der EWG, später der EG und zuletzt in der Europäischen Union an. Am 16./17. Dezember 2004 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zum 3. Oktober 2005. Zuvor hatten dies sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament befürwortet. Obwohl die Verhandlungen pünktlich begonnen hatten, streben Beitrittsgegner weiterhin eine Privilegierte Partnerschaft an. Diese wird jedoch von türkischer Seite und den meisten EU-Mitgliedstaaten abgelehnt.

 

Daneben ist die Türkei Mitglied folgender überstaatlicher Organisationen:

  • Vereinte Nationen mit Sonderorganisationen (UNO, 1945)
  • Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, 1948)
  • Europarat (1949)
  • EG-Assoziierungs-Abkommen (1963)
  • Organisation der Islamischen Konferenz (OIC, 1969)
  • Europäische Bank für Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe (EBRD, 1990)
  • Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken (OATCT, 1992)
  • Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (BSEC, 1992)
  • Internationaler Währungsfonds (IWF)
  • Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE, 1973)
  • Europäische Zollunion mit der EU (1996)
  • Gruppe der acht Entwicklungsländer (1997)
  • G-20
  • EU-Beitrittskandidat (seit 1999, Verhandlungen seit 3. Oktober 2005)
  • Allianz der Zivilisationen
  • Eurasien-Sondereinheit mit militärischem Status (TAKM, 2013)
  • Türkisches Konzil (2009)
  • Europäische Organisation für Kernforschung CERN (Assoziiertes Mitglied seit 2014)
  • Gemeinschaft der Portugiesischsprachigen Länder (CPLP, Beobachterstatus seit 2014)